Zwei Jahre lang wurde die Umsetzung der neuen polizeilichen Dokumentationspraxis von Hasskriminalität vom Institut für angewandte Rechts- und kriminalsoziologie (IRKS) wissenschaftlich begleitet. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) arbeitete das IRKS an der Verbesserung der Erfassung von vorurteilsmotivierten Strafttaten durch die Polizei. Die Ergebnisse aus der Pilotphase und die Zahlen aus der Dunkelfeldstudie, also über Opfer von Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht wurden, sind nun verfügbar.
Was sind vorurteilsmotivierte Straftaten?
Wesentlich für solche Straftaten, die auch als Hasskriminalität oder Hate Crime bezeichnet werden, ist, dass die TäterInnen das Opfer oder das Tatobjekt ausgewählt haben, weil es für sie für eine Gruppe steht, gegen die sie abwertende Vorurteile hegen. Hierbei kann es sich um Vorurteile aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der Weltanschauung, der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, einer Behinderung oder des Alters handeln.
Mehr Infos und den Pilotbericht zum Download gibt es auf der Website des BMI.
01.01.2021