Hate Speech entgegen zu wirken sowie ein respektvolles, demokratisches und friedliches Zusammenleben zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der staatliche AkteurInnen gleichermaßen gefordert sind wie AkteurInnen der Zivilgesellschaft sowie der Wirtschaft.
Das 2016 gegründete No Hate Speech Komitee hat deshalb Empfehlungen an die Bundes- und Landesregierungen formuliert.
Diese reichen von der Evaluierung bestehender Gesetze über bewusstseinsbildende Maßnahmen bis zum Ausbau und Erhalt von Unterstützungsstrukturen für Opfer.